BEGEHBARES GLAS STRAHLEND DURCH ALLE EBENEN

BEGEHBARES GLAS STRAHLEND DURCH ALLE EBENEN

Begehbares Glas

Glasböden oder gläserne Treppenstufen erweitern Räume in die Vertikale. Durchblicke nach oben oder unten erschließen neue Blickwinkel und sorgen für mehr Helligkeit und Durchlässigkeit. Nicht zuletzt ist es eine besondere Erfahrung, über Glas zu laufen. Angst vor Abstürzen braucht man dabei nicht zu haben, denn begehbares Glas ist immer als Sicherheitsglas gefertigt.

Begehbares Glas kann im Innenbereich sowohl ästhetische als auch raumbildende Funktionen übernehmen. Glasböden können mehr Licht in darunter liegende Räume wie Souterrains leiten und für diese zugleich als Oberlicht funktionieren. Als Durchbrüche oder „Glasaugen“ setzen kleinere Glasflächen reizvolle Akzente und erlauben temporäre Einblicke. Sichtschutz bietet Glas, das farbig, matt oder bedruckt ist.

Eine reizvolle Variante sind gläserne Bodenfliesen, die auf einen bestehenden Boden aufgebracht werden. Ihr Glanz und ihre Leuchtkraft verleihen Räumen Tiefe. Luftig leicht in die Höhe schweben kann man auf Stufen aus Glas. So kann man die Großzügigkeit von Eingangsbereichen oder Fluren erhalten und gleichzeitig gestalterische Akzente setzen. Außergewöhnliche Effekte erzielt man mit dem Einsatz hinterleuchteter Gläser.

Für eine zurückhaltende Gestaltung eignen sich matte oder opake Gläser. Ausdrucksstarke Farben können z. B. durch die Verwendung durchgefärbter Gläser oder durch farbige PVB-Folien erzielt werden. Die Folien, die den Zusammenhalt der Glasscheiben sichern, können also zugleich gestalterische Funktion übernehmen. Eine andere Variante ist die Verwendung verschiedener Emailfarben für die rutschhemmende Beschichtung. Die Schicht kann vollflächig oder als teilflächiges Dekor aufgebracht werden. Je größer die bedruckte Fläche ist, desto stärker ist die Rutschhemmung.

Begehbares Glas ist immer ein Verbund-Sicherheitsglas, das aus mindestens drei Einzelscheiben besteht, die mit einer hochreißfesten Polyvinyl-Butyral-Folie (PVB-Folie) miteinander verbunden sind und eine ausreichende Rutschhemmung aufweisen müssen. Falls der Fußboden zugleich als Decke für eine darunter liegende Fläche dient, sprich, sobald sich unter der Glasfläche Personen aufhalten können, wird die Verglasung als Überkopfverglasung eingestuft und muss entsprechend dimensioniert werden. Vierseitig linienförmig gelagerte Verglasungen können nach der DIN 18008-5 „Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln – Teil 5: Zusatzanforderungen an begehbare Verglasungen“ bemessen werden. Sollen begehbare Verglasungen verwendet werden, die nicht den Anforderungen der DIN 18008-5 genügen (z. B. punktförmig oder zweiseitig linear gelagerte Verglasungen) ist ein Zulassungsverfahren erforderlich.